Dresdner Bank AG: OLG Frankfurt am Main weist Beschwerden zurück

Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank AG hat das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 6. Juni 2019 die Beschwerden verworfen. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte zuvor die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Abfindung zurückgewiesen. Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 01.07.2019: Durch Beschluss der Hauptversammlung … Dresdner Bank AG: OLG Frankfurt am Main weist Beschwerden zurück weiterlesen